Schäfer NOHE Gruppe

Brillen - Kontaktlinsen - Hörgeräte

Führerscheinsehtest

Unsere Filialen sind amtlich anerkannte Sehteststellen, das berechtigt uns, Führerscheinsehtests durchzuführen. Dieser Test ist gesetzlich vorgeschrieben und die Testergebnisse müssen mit dem Antrag auf die Fahrerlaubnis-Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T bei der Führerschein-Behörde eingereicht werden. Aber keine Bange, der Test kann in den meisten Fällen kurzfristig ohne Termin durchgeführt werden und ist bei uns vollkommen kostenfrei. Bringen Sie bitte unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit und auch alle Sehhilfen, die sie bereits nutzen. Nach Prüfung Ihrer Sehleistung erhalten Sie eine Bescheinigung der Sehstärke die wir ermittelt haben. Falls Sie eine Brille bzw. Kontaktlinsen tragen wird die Sehstärke mit Sehhilfe gemessen.

Bitte beachten:

Für die Führerschein-Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist die Sehstärken-Prüfung von einem Augenarzt vorgeschrieben.

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