Kostenübernahme
Ab einer bestimmten Hörminderung sind Hörprobleme eine gesundheitliche Einschränkung. Hier kommt dann Ihre Krankenkasse ins Spiel. Die gesetzlichen Kassen leisten für zwei Hörgeräte einen Betrag von bis zu 1.505 Euro.
Das bedeutet, dass bei vielen Modellen die gesetzliche Krankenkasse Hörgeräte bis auf eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Gerät komplett zahlt. Zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird in der Regel eine Verordnung durch Ihren Hals-Nasen-Ohren-Arzt gebraucht. Um alles Weitere kümmern wir uns. Hier kommen Sie zur Terminvereinbarung für ein ausführliches Beratungsgespräch an Ihrem Standort.
DER NULLTARIF VON SCHÄFER-NOHE
Durch den hohen Nulltarif-Standard bei Optik Schäfer-NOHE erhalten Sie hochwertige Hörgeräte auf dem aktuellen Stand der Technik bei Inanspruchnahme des Festbetrags der Krankenkasse ohne dafür einen Eigenanteil zu zahlen. Natürlich immer zuzüglich der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 € pro Hörgerät.
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Wir halten immer attraktive Angebote für Sie bereit, die zusätzlichen Komfort, spezielles Design oder ein Plus an technischen Features erschwinglich machen.
Bei uns finden Sie eine große Auswahl an Hörgeräten.
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Schäfer Nohe
schaefer-nohe.de
9. Januar 2025
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Um dies zu erreichen, orientieren wir uns so genau wie möglich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) des World Wide Web Consortiums (W3C) auf AA-Niveau. Diese Richtlinien beschreiben, wie digitale Inhalte so gestaltet werden können, dass sie für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen zugänglich sind. Ihre Einhaltung hilft uns, sicherzustellen, dass unsere Website für alle Menschen zugänglich ist: für Blinde, Personen mit motorischen Einschränkungen, Sehbehinderungen, kognitiven Beeinträchtigungen und viele andere.
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